Arbeitssicherheit
1. Unter Beachtung der geltenden Vorschriften zur Arbeitssicherheit verpflichtet sich die Firma Lobis Böden:
- durch geeignete Dokumentation nachzuweisen, dass die verwendeten Geräte, Maschinen und Werkzeuge den diesbezüglich vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen und dass die erforderlichen Risikobewertungen sowie etwaige weitere vorgeschriebene Verpflichtungen durchgeführt wurden.
- die Bestimmungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Beitragszahlung zu beachten, insbesondere die Meldepflicht und die Identifikation der Arbeitnehmer auf der Baustelle (G. v. D. 81/2008).
2. Lobis Böden verpflichtet sich, den Sicherheitsplan gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung zu stellen.
3. Lobis Böden erklärt außerdem:
- dass er über die fachliche und technische Eignung zur Durchführung der übertragenen Arbeiten verfügt und in den entsprechenden Berufsverzeichnissen (Handelskammer, Industrie- oder Handwerkskammer) eingetragen ist,
- dass er über berufliche Erfahrung und praktische Kenntnisse im Bereich der Prävention im spezifischen Sektor verfügt,
- dass er die ihm vom Sicherheitskoordinator mitgeteilten Präventions- und Schutzvorschriften beachtet,
- dass er den Verantwortlichen sofort Mängel an Schutzmitteln und -vorrichtungen sowie etwaige Gefahrenbedingungen meldet,
- dass er die Maschinen, Geräte, Werkzeuge, gefährlichen Stoffe, Transportmittel sowie die Sicherheitsvorrichtungen ordnungsgemäß verwendet,
- dass er die ihm zur Verfügung gestellten Sicherheitsvorrichtungen sachgemäß benutzt,
- dass er nur die ihm zugewiesenen Arbeiten ausführt,
- dass er Sicherheitsvorrichtungen, Signale oder Kontrollvorrichtungen nicht ohne Genehmigung entfernt oder verändert,
- dass er sich geeignete persönliche Schutzausrüstung besorgt und bei Bedarf trägt,
- dass er für seine eigene Sicherheit und Gesundheit sowie für die der anderen Personen am Arbeitsplatz Sorge trägt.